Wegen der hohen Lohnnebenkosten des Arbeitgebers von ca. 20 %, die zusätzlich zum Bruttolohn anfallen, aber auch wegen der oft erschwerten Kündigungsmöglichkeit bedienen sich viele Unternehmen gerne Subunternehmer. Für den selbständigen Subunternehmer fallen keine Sozialversicherungskosten oder Beiträge zur Unfallversicherung an – Sie zahlen lediglich dessen Rechnung.
Doch Vorsicht: Prüfen Sie, ob diese Unternehmer „echter Selbständiger“
oder „Scheinselbständiger“ ist. Ist er „Scheinselbständiger“, ist er Ihr Arbeitnehmer! Wird plötzlich ein Subunternehmer als Ihr Arbeitnehmer qualifiziert, haben Sie als Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Da Sie jedoch von einem Werkvertrag ausgegangen sind, haben Sie keine Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt. Folge dieser Einordnung als Arbeitnehmer ist: Sie führen nun rückwirkend (!) alle Beiträge für die Sozialversicherung des „Subunternehmers“ ab und haften hierfür nahezu alleine!
Es gibt keine fixen Kriterien, wann Scheinselbständigkeit vorliegt. Man muss
sich die einzelnen Merkmale eines „richtigen“ Arbeitnehmers und eines „richtigen“ Subunternehmers vor Augen führen. Für Selbständigkeit spricht z. B. die Weisungsfreiheit, selbständiges am Markt auftreten und das Unternehmerrisiko (Haftung, ohne Aufträge kein Einkommen). Der typische Arbeitnehmer hingegen, hat Anspruch auf bezahlten Urlaub, Arbeiten
werden von Ihnen angewiesen und kontrolliert und er haftet nicht für
„schlechte“ Arbeit. An diesen Kriterien wird in einer Gesamtschau die tatsächliche Zusammenarbeit bewertet. Kommt – meistens der Zoll – zu der Einschätzung, dass es sich nicht um einen Vertrag zwischen zwei Selbständigen handelt, wird der „Selbständige“ plötzlich Ihr Arbeitnehmer!
Hinweis der Kanzlei Kastl (M.A.) & Kollegen:
Eine häufig nicht gesehene und unterschätze Gefahr! Müssen Sie für mehrere Jahre, in denen Sie mit dem „Selbständigen“ gearbeitet haben, Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend zahlen, können sich Summen von 100.000 € und mehr ergeben. Oftmals gefährdet dies Ihre Existenz – erschwerend kommt ein Strafverfahren auf Sie zu! Ein Statusfeststellungsverfahren bringt Sicherheit. Informieren Sie sich zu diesem Thema auch auf unserem YouTube-Kanal „kastlkollgen“ oder sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!
Rechtsanwältin Dr. Kerstin Kastl
www.kastl-kollegen.de