Weitere Gesetzesänderungen geplant (Steuervereinfachungsgesetz 2013)

Das alte Jahr ist gerade zu Ende gegangen. Die Gesetze mit Wirkung zum 01. Januar 2013 wurden am 12. Dezember 2012 im Vermittlungs-ausschuss akzeptiert oder abgelehnt. Der Bundespräsident hat die Gesetze noch im Jahr  2012 unterschrieben. Nun wäre etwas Ruhe im Bereich des Steuerrechtes nicht schlecht. Wer das denkt, hat sich leider geirrt. Der Gesetzgeber „bastelt“ an weiteren Gesetzesvorhaben. Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2012 einen Gesetzesentwurf für ein Steuer-vereinfachungsgesetz 2013 beschlossen und das Gesetzgebungs-verfahren eingeleitet.
Aus dem Gesetzentwurf sind folgende Änderungen im Hinblick auf Steuervereinfachungen geplant:

  1. Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (von 1.000 Euro auf 1.130,00 Euro; Hintergrund: weniger Papier im Finanzamt)
  2. Pauschalierung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
  3. Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren
  4. Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen bei gleich-zeitiger Neuregelung des Einzelnachweises tatsächlicher Kosten und die Dauerwirkung der Übertragung des Pauschbetrags eines behinderten Kindes auf die Eltern
  5. Neuregelung beim Abzug und Nachweis von Pflegekosten
  6. Neuregelung beim Abzug von Unterhaltsleistungen an Personen mit Wohnsitz in Ländern außerhalb des EU/EWR-Raumes
  7. Sockelbetrag von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen
  8. Vereinfachung des Verlustabzugs nach § 15 a EStG bei Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft oder vergleichbaren, in der Haftung be-schränkten Beteiligungen

Hinweis der Kanzlei Kastl (M.A.) & Kollegen:

In unseren monatlichen Infobriefen werden wir Sie über das Gesetzgebungsverfahren auf dem Laufenden halten. Mit diversen Änderungen ist immer zu rechnen.

Steuerberater Patrick Lerbs
www.kastl-kollegen.de